Hausratversicherung: Stimmige Einbruchsspuren nötig
Wie aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervorgeht, müssen bei einem der Hausratversicherung gemeldeten Einbruchdienstahl tatsächlich stimmige Einbruchsspuren nachgewiesen werden. Ansonsten muss die Versicherung den Schaden nicht regulieren (Az.: 9 O 82/09). Im konkreten Fall wurden an der Eingangstür Hebelspuren gefunden, doch die Beteiligten, einschließlich dem Versicherten selbst, bezweifelten, dass diese tatsächlich von einem Einbruchversuch an der doppelt verschlossenen Eingangstür
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