Hausratversicherung muss bei falscher Rechnung nicht zahlen
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe muss die Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommen, wenn der Versicherte für sein gestohlenes Fahrrad keine richtige Rechnung vorlegt (Az.: 12 U 86/10). Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Im konkreten Fall ging es um den Diebstahl eines Fahrrads, das sein Besitzer aus verschiedenen Einzelteilen selbst zusammengebaut hatte. Als sein Fahrrad gestohlen wurde, legte
Weiterlesen