Steuervorteile nicht auf Schadenersatz anrechnen
Die Stiftung Warentest weist auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) hin, nachdem mögliche Steuervorteile nicht auf Schadenersatzzahlungen angerechnet werden dürfen (Az.: XI ZR 96/09). Im konkreten Fall ging es um einen Wohnungskäufer, der laut Oberlandesgericht Karlsruhe über die Höhe der Mieteinnahmen getäuscht wurde und dem die Bausparkasse Badenia deshalb Schadenersatz zahlen musste. Die Bausparkasse wollte die Steuervorteile des Anlegers, die
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