Direktversicherung muss nur Arbeitgeber beraten
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss eine Versicherung, die über einen Arbeitgeber eine Direktversicherung abschließt, nicht auch noch die Mitarbeiter beraten, für die der Abschluss getätigt wird. Es reicht aus, den Arbeitgeber umfassend zu beraten (AZ: 7 U 137/07). Nach Ansicht der Richter ergibt sich aus dem Vertrag keine Beratungspflicht der Versicherung gegenüber den versicherten Arbeitnehmern. Nur
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