Rente mit 67: Berufsunfähigkeitsversicherung ggf. abändern!
Alle Jahrgänge nach 1964 werden von der Neuregelung der Rente mit 67 betroffen sein und sollten deshalb auch ihr Berufsunfähigkeitsversicherung genau prüfen und ggf. abändern lassen. Die meisten Versicherungsverträge laufen bis zum 65. Lebensjahr und bis dato war der Versicherte damit auch in den allermeisten Fällen lückenlos abgesichert, doch aufgrund der neuen Regelung könnten ihm bis zu 2 Jahre Schutz
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