Berufsunfähigkeitsrente unterliegt nicht immer dem Pfändungsschutz
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes wird die Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eines Selbstständigen nicht komplett als „Arbeitseinkommen“ anerkannt, so dass für sie kein Pfändungsschutz besteht (AZ: IX ZB 99/05). Dies ist laut Zivilprozessordnung eine Vergünstigung, die nur Arbeitnehmern und Beamten vorbehalten sein soll. Diese Vergünstigung gilt deshalb nicht für Berufsunfähigkeitsversicherungen von Selbständigen. Seit 2007 unterliegen ausdrücklich nur private Altersrenten,
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