Verdacht auf Berufsunfähigkeit darf Krankentagegeldzahlungen beenden
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz kann eine Krankentagegeld-Versicherung ihre Leistungen einstellen, wenn der Verdacht besteht, dass der Versicherte berufsunfähig ist (Az.: 10 U 618/08). Im konkreten Fall hat ein Versicherter wegen Arbeitsunfähigkeit seit sieben Jahren täglich fast 72 Euro von seiner Krankentagegeld- Versicherung erhalten. Die Versicherung stellte die Zahlungen ein mit der Begründung, dass eine volle Arbeitsfähigkeit des Versicherten
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