Kläger hat Recht auf eigenes Sachverständigengutachten
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes bezieht sich der Anspruch auf rechtliches Gehör eines Klägers auch auf medizinische Sachverständigengutachten, mit der seine Sicht der Dinge dargelegt werden kann (AZ: IV ZR 129/05). Im konkreten Fall wurde einer Frau von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung von Leistungen verweigert, da sie der Versicherten Täuschung bei Vertragsabschluss vorwarf. Die Frau hatte Krankheiten verschwiegen, klagte jedoch
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