LSG: Verweisung auf zumutbaren anderen Beruf rechtmäßig
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz ist es zulässig, dass ein gelernter Bauschlosser im Falle einer Berufsunfähigkeit auf die Tätigkeit als Schlossmacher verwiesen wird und keine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält (Az.: L 2 R 20/08). Im konkreten Fall lag bei dem 1960 geborenen Bauschlosser nach Einschätzung des Rentenversicherungsträgers eine Berufsunfähigkeit vor, weil er wegen “gesundheitlichen Unvermögens” nicht mehr in
Weiterlesen