Einkommensverlust bei Berufsunfähigkeit zumutbar
Wenn die Ausübung des Berufes aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr möglich ist, spricht man von Berufsunfähigkeit. Doch die für diesen Fall abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung muss nicht in jedem Fall zahlen, sondern nur dann, wenn kein anderer Beruf als Alternative ausgeübt werden kann oder wenn der Wechsel in einen anderen Beruf für den Versicherten unzumutbar wäre. Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies in einem
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