Pendlerpauschale rechtswidrig
Nach einem Urteil des niedersächsischen Finanzgericht ist die Kürzung der Pendlerpauschale, welche von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, verfassungswidrig. Sie verstößt gegen denGleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, entschied das Gericht. (AZ 8 K 549/06). Nun muss in nächster Instanz das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Klage eines Ehepaares aus Hannover entscheiden. Das Ehepaar, welche beide Berufspendler sind, hatten gegen
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