Rückerstattung für privat weitergeführte betriebliche Altersvorsorge
Im September 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auf Beiträge in eine Direktversicherung, die privat bezahlt wurden, im Alter keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden dürfen (Az.: 1 BvR 1660/08). Auf dieses Urteil weist die Stiftung Warentest in einer aktuellen Meldung hin. Das bedeutet, dass gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner, die ihre betriebliche Altersvorsorge privat weitergeführt haben, nun Geld zurückerstattet bekommen. Die
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