Abgefahrene Reifen gefährden Versicherungsschutz

Wer mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, kann nicht auf Zahlungen seiner Kfz-Versicherung hoffen.

Ein Versicherter, der wegen der verweigerten Schadensregulierung seine Versicherung verklagte, zog nun vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken den Kürzeren. Sein Argument, er habe kurz vor dem Unfall bereits neue Reifen bestellt, half ihm nicht – im Gegenteil: Die Kfz-Versicherung wertete die Bestellung als Beweis, dass der Fahrer sich des schlechten Zustandes der alten Reifen bewusst war. Dieser Argumentation schlossen sich die Richter an.

Der Versicherte hätte also das Auto bis zur Lieferung der neuen Pneus stehen lassen müssen. Indem er sich trotzdem hinters Steuer setzte, handelte er fahrlässig. Er muss deshalb für den Unfallschaden selbst aufkommen.