Millionenklagen gegen Unternehmen gefürchtet

Ein Gericht in München hat jetzt entschieden, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, Geld aus einer Altersvorsorge für Ihre Arbeitnehmer gewinnbringend anzulegen.

In dem verhandelten Fall hatte eine Angestellte über 3 Jahre jeden Monat EURO 178 in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Das Geld wurde vom Arbeitgeber an den Versicherer abgeführt. Als die Arbeitnehmerin das Unternehmen verließ, erkundigte Sie sich bei der Versicherung nach der Möglichkeit, die Police mit zu Ihren neuen Arbeitgeber zu nehmen und nach dem aktuellen guthaben aus der Altersvorsorge.

Zu Ihrem Entsetzen waren von den ca. EURO 6230 die sie eingezahlt hatte nur ca. EURO 639 übrig. Fast 90 Prozent der Beiträge waren für Abschluss und Verwaltungskosten aufgebraucht worden.

Dies wollte sich die Arbeitnehmerin nicht gefallen lassen und verklagte Ihren Chef. Vor Gericht bekam sie nun Recht. Die Richter entschieden, dass der Arbeitgeber die Pflicht habe, das Geld gewinnbringend anzulegen. Von diesem Richterspruch können mehr als 90 Prozent, so dass ein Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland die Chance hat, in einer ähnlichen Situation ein vergleichbares Urteil zu erzielen.