Die Künstlersozialkasse – die etwas andere Sozialversicherung

Die , von Bismarck einst ins Leben gerufen, stellen eine Absicherung für schlechte Zeiten dar. Seit 1883 gibt es die gesetzliche , dann kam die dazu und letztendlich die Rentenversicherung. Diese , zu denen heute noch die Pflegeversicherung gehört, funktionieren nach dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, alle, die arbeiten, zahlen zusammen mit dem in diese Versicherungen ein, um dann im Krankheitsfall oder im Rentenalter Leistungen zu bekommen. Aber was ist mit den Selbstständigen und Freiberuflern, die keinen Arbeitgeber haben? Für sie gibt es die KSK, die Künstlersozialkasse.

Ein Geschenk für alle Künstler

Die Künstlersozialkasse gibt es seit den 1980er Jahren. Seit dieser Zeit kursieren eine Menge Gerüchte um diese spezielle Form der Sozialversicherung. Die einen sind total begeistert, die anderen schimpfen über die KSK und halten sie für die schlechteste Idee, seit es Sozialversicherungen gibt. Nur sehr wenige Künstler können von ihrer Kunst leben. Sie leben von Gage zu Gage und von Auftrag zu Auftrag, sie haben meist keine soziale Absicherung, aber sie haben die Künstlersozialkasse. Diese etwas andere Sozialversicherung bringt den Künstlern bares Geld, denn sie schenkt ihnen praktisch die Hälfte der Sozialversicherungen. Vereinfacht gesagt: Die Künstlersozialkasse übernimmt den Part der Arbeitgeber, wenn es um die Sozialversicherungen geht.

Wie funktioniert die Künstlersozialkasse?

An einem Beispiel lässt sich anschaulich erklären, wie die KSK funktioniert:

  • Herr X ist ein normaler , der 2000 Euro brutto im Monat verdient. Damit Herr X nach dem Berufsleben oder im Krankheitsfall gut versorgt ist, zahlt er in die Sozialversicherungen ein. Die Kosten teilt er sich mit seinem Arbeitgeber und wenn Herr X zum Arzt muss, dann zahlt sein Chef die eine Hälfte der Rechnung und er selbst die andere Hälfte. Da Herr X ledig ist und keine Kinder hat, bleiben ihm nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen rund 1400 Euro netto von seinem Verdienst.
  • Herr Y ist freischaffender Künstler, der keinen festen Arbeitgeber hat. Es ist also niemand da, der die Hälfte seiner Sozialversicherungen zahlt und Herr Y muss die Renten-, die – und die Pflegeversicherung alleine zahlen. Aber Herr Y ist clever und auch in der Künstlersozialkasse. Die KSK übernimmt die Rolle des Arbeitgebers und zahlt den Arbeitgeberanteil. Wenn Herr Y im Jahr 24.000 Euro für seine Kunstwerke bekommt, dann erhält er mit 2000 Euro genauso viel wie der angestellte Herr X. Da auch Herr Y nicht verheiratet ist und keine Kinder hat, kommt er dank der Künstlersozialkasse ebenfalls auf einen monatlichen Verdienst von 1400 Euro.

Wie finanziert sich die KSK?

Die Künstlersozialkasse ist keine Krankenkasse, sie überweist lediglich das Geld, was sie einsammelt, an die . Aber woher bekommt die KSK das Geld? Zum einen sind es Steuern, zum anderen der Anteil, den diejenigen bezahlen müssen, die einen Künstler beauftragen. Ein Veranstalter, der einen Pianisten für ein Konzert bucht, zahlt von der Gage, die der Klavierspieler bekommt, 5,2 Prozent an die Künstlersozialkasse. Das macht es nachvollziehbar, warum die KSK bei vielen so unbeliebt ist. In Deutschland muss auf alles, was Kunst ist, eine Steuer gezahlt werden, was natürlich alle ärgert, die keine Künstler, aber selbstständig sind. Aber wer gilt eigentlich als Künstler?

Wer gilt als Künstler?

Der Begriff Künstler ist sehr weit dehnbar. So ist ein Kameramann, der eine Sportveranstaltung filmt, kein Künstler. Der Kameramann, der für den Film arbeitet, aber schon. Grundsätzlich gilt: Ein hauptberuflicher Künstler ist derjenige, der mindestens 50 Prozent dessen, was er im Jahr einnimmt, mit seiner Kunst verdient. Das müssen wenigstens 3900 Euro sein, mit einer Nebentätigkeit, die nicht künstlerisch ist, darf er sein Einkommen jedoch auf 5400 Euro im Jahr aufstocken. Wer über diese Summe kommt, der muss seine Pflege- und Krankenversicherung selbst bezahlen. Für Berufsanfänger spielt der Mindestverdienst in den ersten drei Jahren ihrer freiberuflichen Tätigkeit keine Rolle, anschließend darf das Minimum in den kommenden sechs Jahren nur zweimal unterschritten werden. Passiert das ein drittes Mal, dann ist der Künstler raus aus der KSK. Einmal im Jahr möchte die KSK das geschätzte Jahreseinkommen wissen, um dann die Sozialbeiträge zu berechnen.

Fazit

Für Künstler ist die Künstlersozialkasse eine gute Sache. Da viele Künstler mehr schlecht als recht von ihrem leben können, haben sie als Mitglied in der KSK die , sehr viel Geld zu sparen, ohne dabei auf die Sozialversicherungen verzichten zu müssen.

Bild: @ depositphotos.com / londondeposit

Ulrike