Verspricht die GKV für Beamte mehr, als sie halten kann?

Ab dem kommenden Sommer haben Beamte in die , zwischen der gesetzlichen und der privaten zu wählen. Die Gesundheitssenatorin der Hansestadt möchte mit dieser das Beihilfesystem moderner machen. Die politische Konkurrenz sieht das anders. Für sie ist das Vorhaben ein Beweis dafür, dass sich der Staat nach und nach aus der Fürsorgepflicht zurückziehen möchte. Der Verband der privaten Krankenversicherungen teilt diese Bedenken.

Den Beamten den Weg ebnen

Hamburg möchte zumindest einem Teil seiner Beamten den Weg in eine finanziell attraktive gesetzliche Krankenversicherung ebnen. Aber dieses Ansinnen stößt mehr und mehr auf Kritik. Die zuständige Gesundheitssenatorin, eine erklärte Anhängerin der Bürgerversicherung, bezeichnete das jetzige Modell als nicht mehr zeitgemäß, sozial ungerecht und nicht verfassungskonform. Beamte müssen sich privat krankenversichern, ob sie wollen oder nicht. Entscheiden sich die Beamten anders, dann bestraft sie der Staat durch eine doppelte Beitragszahlung. Deshalb hat sich die Hansestadt entschlossen, den Beamten ab August 2018 die Wahlfreiheit zu geben. Auf Wunsch ist es dann möglich, eine pauschale Beihilfe in Höhe des Betrags zu einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen.

Mehr Wettbewerb

Es muss nach Meinung der Gesundheitssenatorin die Aufgabe des Dienstherren sein, die Beamten im Krankheitsfall ausreichend abzusichern. Was allerdings nicht sein muss, ist, das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung abzusichern. Zudem ist es bereits rechtlich geklärt, dass die Fürsorge des Dienstherren auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung voll erfüllt wird. Hamburg zwingt keinen Beamten in die eine oder andere . Die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung sorgt zudem für mehr Wettbewerb, so die Senatorin für .

Massive Einschränkungen

Für den PKV-Verband sind die rechtlichen Bedenken immer noch nicht aus der Welt geschafft. Diese Entscheidung ist so wichtig, dass darüber nicht auf landespolitischer, sondern auf bundespolitischer Ebene entschieden werden sollte. Macht das Hamburger Modell , dann gibt es bald in jedem Bundesland unterschiedliche Regeln, die unter anderem das Wahlrecht für Beamte bei einem Wechsel des Dienstortes ganz massiv einschränkt. Die Beamten in Hamburg sehen sich gezwungen, eine Wahl zu treffen und das mit lebenslangen Konsequenzen, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich das Hamburger Wahlmodell in der Realität entwickelt. Sollte es ein Erfolg sein, dann kann es passieren, dass auch andere Bundesländer ähnliche Angebote machen.

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Ulrike