Achtung bei Chip-Tuning
Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Da ist es nicht verwunderlich, dass in den eigenen PKW viel Zeit und Geld investiert wird. Für viele kann der Wagen gar nicht schnell genug sein. Eine Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit des Motors zu erhöhen ist das Chip-Tuning.
Wer aber einen solchen Einbau im Motor des Fahrzeuges vornehmen lässt, sollte auf gar keinen Fall versäumen, diese technische Änderung vom TÜV abnehmen zu lassen. Ohne einen solchen Eintrag erlischt nämlich die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Darauf hat der ADAC vor kurzem hingewiesen. Dies ist auch der Fall, wenn für den Chip Gutachten und technische Dienste vorliegen.
Außerdem sollte man im Vorwege klären, in wie weit Garantieansprüche beim Hersteller durch den Einbau eingeschränkt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die technische Änderung am Fahrzeug der KFZ – Haftpflichtversicherung gemeldet werden muss. Durch die Leistungssteigerung kann es nämlich passieren, dass der Versicherer das Gefahrenrisiko anders einstuft und die Versicherungsprämie neu festgelegt wird. Wird keine Meldung beim Versicherer vorgenommen, kann dies im Schadenfall dazu führen, dass die Versicherung die Kostenübernahme aus der Kaskoversicherung verweigert.
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