Unfallversicherung muss bei Tinnitus zahlen

Psychische ‚"Verletzungen" nach einem Unfall begründen keinen Zahlungsanspruch gegenüber der privaten Unfallversicherung. Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz gilt diese Regelung jedoch nicht für eine so genannte Tinnitus-Erkrankung. Patienten klagen dabei über ständige Geräusche im Ohr, die sich nicht objektiv messen lassen und für die psychische Faktoren als ausschlaggebend gelten.

Das Gericht stellte nun fest, es handele sich trotzdem um eine ‚"organische Veränderung". Deshalb sei die Unfallversicherung zur Zahlung an einenVersicherten verpflichtet, der seit einem Unfall unter Tinnitus leidet.