Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?
Sturm „Herwart“ ist übers Land gezogen und hat jede Menge Schäden hinterlassen, vor allem im Norden und Osten Deutschlands sind die Verwüstungen groß. Bäume stürzten auf Autos, Dächer wurden abgedeckt und die Sturmflut zerstörte 80 Prozent des Strandes der Insel Wangerooge. Aber welche Versicherung kommt jetzt für welchen Schaden auf?
Was leistet die Wohngebäudeversicherung?
Entstehen durch einen Sturm Schäden an einem Wohnhaus, dann ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Der Wind muss dabei aber eine Stärke von mindestens acht oder eine Geschwindigkeit von 63 Stundenkilometern haben. Wie stark der Wind tatsächlich unterwegs war, können Hausbesitzer beim Deutschen Wetterdienst erfahren. „Herwart“ hatte örtlich eine Geschwindigkeit von 150 Stundenkilometern. Die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn ein Baum auf das Dach fällt, für die Schäden an Satellitenschüsseln und Markisen ist die Hausratversicherung zuständig. Diese Versicherung kommt auch für die Schäden an Möbeln und Teppichen auf, wenn der Regen durch das kaputte Dach getropft ist.
Wer zahlt bei Überschwemmungen?
Im Norden, wie zum Beispiel in Hamburg, sorgte „Herwart“ nicht nur für schwere Sturmschäden, sondern auch für zahlreiche Überschwemmungen. In diesem Fall reicht die Wohngebäudeversicherung leider nicht aus. Die Hausbesitzer müssen eine sogenannte Elementarschadenversicherung haben. Diese Versicherung ist aber ein Baustein der Gebäudeversicherung oder wird auch als eine eigenständige Versicherung angeboten. Ein weiterer Baustein der Wohngebäudeversicherung ist die Glasversicherung. Auch sie ist wichtig, wenn der Hausbesitzer nicht auf den Kosten für Fenster sitzen bleiben möchte, die der Sturm zerstört hat. Ist das Auto durch das Unwetter zu Schaden gekommen, dann ist die Teilkaskoversicherung zuständig.
Schnell die Schäden melden
Im Schadensfall gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. So sollte der Versicherer so schnell wie möglich informiert werden. Der Versicherte hat zudem die Pflicht der Schadensminderung. Das heißt, er muss verhindern, dass der Schaden noch größer wird, als er bereits ist. Der Hausbesitzer sollte zum Beispiel die kaputten Fenster mit einer Folie abdichten, damit nicht noch mehr Wasser ins Haus läuft. Außerdem muss der Hausbesitzer der Versicherung die Möglichkeit geben, die Schäden auch mit einem Sachverständigen zu begutachten. Wichtig ist es, keine pauschalen Leistungen mit Handwerkern zu vereinbaren, denn auch hier hat die Versicherung ein Mitspracherecht.
Ein starker Sturm wie „Herwart“ ist leider keine Seltenheit mehr. Für alle, die ein Haus bauen oder kaufen möchten, ist es daher sehr wichtig, angemessen versichert zu sein.
Bild: @ depositphotos.com / eugenef
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