Welche Versicherung ist nach einem Einbruch zuständig?

hat sich zu einem Paradies für entwickelt. Mehr als 150.000 Einbrüche zählte die Polizei im vergangenen Jahr und in diesem Jahr dürften es nicht viel weniger sein. Neben dem emotionalen Schock bedeutet ein Einbruch auch immer einen großen finanziellen und materiellen Schaden. Viele Einbruchsopfer fragen sich, welche eigentlich zuständig ist, wenn Einbrecher das Haus oder die Wohnung leer geräumt haben. Wer kommt für den Schaden auf und was passiert, wenn die Versicherung sich weigert, zu zahlen?

Wie definiert die Polizei einen Einbruchdiebstahl?

Ein Einbruchdiebstahl liegt immer dann vor, wenn sich eine „unberechtigte dritte Person gewaltsam Zutritt durch Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen zu fremden Wohnungen verschafft“. Es handelt sich ganz klar um einen Einbruch, wenn es den Türen oder Fenster gibt. Ein Beweis ist aber auch, wenn das Inventar oder einzelne Gegenstände entweder zerstört oder entwendet wurden. Sollte im Haus oder in der Wohnung nichts fehlen, aber die Einrichtung kaputt sein, dann spricht die Polizei nicht von einem Einbruch, sondern von Vandalismus. Wie der Einbruch, so ist auch Vandalismus ein Fall für die , die in der Regel alle Schäden übernimmt.

Was ist alles versichert?

Versichert ist grundsätzlich der komplette Hausrat, inklusive der Garage. Bei Wohnungen sind neben dem Hausrat auch die Abstellräume im Keller oder auch dem Dachboden mitversichert, wenn sich diese Räume abschließen lassen. Um das Inventar in der gleichen Art und Qualität wiederzubeschaffen, ersetzt die Hausratversicherung immer den sogenannten Wiederbeschaffungswert der gestohlenen Gegenstände. Das heißt, der Wiederbeschaffungswert ist immer der Preis, den die Einbruchsopfer aufbringen müssen, wenn sie die Gegenstände wieder kaufen möchten. Diese Preise zu ermitteln, ist nicht immer ganz so einfach. So sinken die Preise für viele Elektrogeräte, da es ständig neue Geräte mit einer noch besseren Technik gibt. Auf der anderen Seite muss die Versicherung auch die Inflationsrate berechnen, die bei der Preisfindung ebenfalls eine wichtige Rolle spielt.

Was zahlt die Versicherung noch?

Die Hausratversicherung kommt nach einem Einbruch auch für die Reparatur der zerstörten Tür oder der Fenster auf. Wenn die Einbrecher die Wohnung verwüstet haben, dann zahlt die Versicherung die Aufräum- und Reinigungsarbeiten zusammen mit der beschädigten Sicherheitstechnik. Sollte eine Wohnung oder ein Haus nach einem Einbruch nicht mehr bewohnbar sein, dann kommt die Hausratversicherung für das Hotel auf, in dem die während der Instandsetzung wohnen. Allerdings gilt das nur für eine begrenzte Zeitspanne, die bei jeder Versicherung unterschiedlich lang ist. Damit die Versicherung die Kosten auch übernimmt, muss der Kunde bestimmte Bedingungen erfüllen.

Was müssen Kunden beachten?

Dass die Versicherung sich weigert, den Schaden nach einem Einbruch zu übernehmen, ist durchaus möglich. Das ist dann der Fall, wenn die Fenster und die Haustür nicht verschlossen gewesen sind. Der Begriff „verschlossen“ ist aber dehnbar. Es gibt , die weigern sich, den Schaden zu übernehmen, wenn die Haustür nur zugezogen und nicht abgeschlossen war. Andere sind großzügiger. Sie zahlen auch dann, wenn die Tür nicht mit dem Schlüssel abgeschlossen wurde. Das Gleiche gilt auch für die Fenster. Einige zahlen bei einem Fenster auf kipp, andere nur bei einem geschlossenen Fenster. Ein weiteres, sehr wichtiges Kriterium sind die Spuren, die die Einbrecher hinterlassen haben. Nur wenn es sichtbare Einbruchsspuren gibt, dann zahlt die Versicherung. Hat ein Einbrecher vorher als Dieb gearbeitet und die Handtasche mit Schlüssel und Papieren gestohlen, dann kann es Probleme mit der Versicherung geben. Der Einbrecher musste die Tür ja nicht gewaltsam öffnen, er hatte einen Schlüssel. Einige Versicherungen bezahlen in diesem Fall nicht. Ihr Argument: Der Kunde ist mit seinen persönlichen Dingen wie dem Haustürschlüssel und dem Ausweis nicht sorgsam genug umgegangen.

Wie ermittelt die Versicherung den Wert des Hausrats?

In der Versicherungssumme ist immer der komplette Wert des Hausstands versichert. Dieser Wert ist jedoch nur sehr schwer zu ermitteln. Daher gehen die meisten Versicherungen von einem Wert von 650,- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche aus. Wer nur die Mindestversicherungssumme einhält, äuft Gefahr, eventuell unterversichert zu sein. Daher ist es immer sinnvoll, teure Einrichtungsgegenstände, neue Elektronikgeräte oder ein neues Fahrrad in die bereits bestehende Hausratversicherung aufnehmen zu lassen.

Fazit

Ein Einbruch ist eine schlimme Erfahrung. Obwohl sich ideelle Werte nie ersetzen lassen, die materiellen Schäden sollten auf jeden Fall durch eine Hausratversicherung abgesichert sein. Nur wenn das der Fall ist, dann bedeutet ein Einbruch keine finanzielle Katastrophe.

Bild: @ depositphotos.com / BrianAJackson

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