Rentenversicherung für Lehrer
Ein selbstständiger Lehrer, der zusätzlich auch Künstler ist, unterliegt gemäß einem Urteil des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz nicht der Rentenversicherungspflicht. Ein selbstständiger Lehrer muss sich vielmehr nach dem Künstler Sozialversicherungsgesetz versichern.
Das Gericht gab damit der Klage eines Musiklehrers Recht. Allerdings wurde gleichzeitig die Möglichkeit der Revision vor dem Bundessozialgericht in Kassel ermöglicht. Dies sei notwendig, da die gesamte Sache eine grundsätzliche Bedeutung hat. Die gesetzliche Rentenversicherung hatte von dem selbstständigen Musiklehrer Rentenversicherungsbeiträge rückwirkend für mehrere Jahre gefordert. Gegen diese Forderung setzte sich der Lehrer mit einer Klage zur Wehr. Die grundsätzliche Gültigkeit dieses Urteil kann allerdings nur für Lehrer Anwendung finden, die auch als Künstler tätig sind.
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- Versicherungspflicht bei doppelter Beschäftigung
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts muss ein selbstständiger Handelsvertreter ohne weitere beitragspflichtige Angestellte, der nur für ein einziges Unternehmen tätig ist, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob er in einem zusätzlichen abhängigen Beschäftigungs-Verhältnis bereits Beiträge entrichtet (Az.: B 12 R 7/08 R). Darauf weist das VersicherungsJournal hin.
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Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung gewinnt für Selbstständige an Bedeutung. Die Gruppe der versicherungspflichtigen Selbstständigen hat sich in den letzten Jahren erweitert. Zu den Versicherungspflichtigen gehören z. B. Selbstständige, die nur einen Auftraggeber haben oder Existensgründer.
In der Neuauflage des Kommentars ‚"Selbstständige in der Rentenversicherung" können interessierte Laien oder und Fachleute sich über die aktuelle Lage informieren.
Gezahlte Rentenbeiträge werden nicht erstattet
Wer als Selbstständiger hofft, die in der Vergangenheit gezahlten Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse erstattet zu bekommen, sollte sich nicht zu große Hoffnung machen.
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Rentenversicherungspflicht für selbstständigen Nebenjob
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel vom 2. März 2010 sind Selbstständige mit nur einem Auftraggeber auch dann rentenversicherungspflichtig, wenn sie gleichzeitig eine Beschäftigung als Angestellter haben (Az.: B 12 R 10/09 R).
Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die als angestellte Krankenschwester in einem Krankenhaus arbeitet. Von ihrem Gehalt werden ihr automatisch
Rentenpflichtige Nebenjobs für Beamte
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