Sonderkündigungsrecht bei Krankenkassen-Fusion
Wenn es nach der alten und neuen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) geht, wird die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen in den nächsten Jahren rapide sinken. Kleine Kassen sollen sich zusammenschließen, die Kosten dadurch insgesamt deutlich sinken.
Interessant ist vor diesem Hintergrund ein Urteil des Landessozialgerichtes Essen. Die Richter entschieden, dass bei der Fusion von zwei oder mehr gesetzlichen Krankenversicherungen den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung von Fristen zusteht. Die Kassen, so hob das Gericht zudem hervor, müssten ihre Mitglieder auf diese Kündigungsmöglichkeit wegen möglicher Beitragsteigerungen ausdrücklich aufmerksam machen.
Letzte Artikel von Stephan (Alle anzeigen)
- Mit ‚”Wohn-Riester” zur eigenen Immobilie - 6. Juni 2006
- Wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben? - 6. Juni 2006
- Krankenkassebeiträge steigen auf breiter Front - 6. Juni 2006