Niederlage vor Gericht – Millionen Versicherte können auf Rückerstattung hoffen
Für die AXA-Versicherung war es ein schwarzer Tag, denn sie musste vor dem Landgericht in Potsdam eine herbe Niederlage einstecken. Das Ganze geht jetzt vor den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe, und Millionen Kunden, die bei der AXA privat krankenversichert sind, können jetzt auf eine Rückerstattung in Millionenhöhe hoffen. Das Gericht hatte die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts in Potsdam zurückgewiesen.
Zu Unrecht Beiträge erhoben
Bereits im Oktober 2016 verpflichtete das zuständige Amtsgericht die AXA dazu, Beiträge zurückzuzahlen, die die Versicherung zu Unrecht kassierte. Damit sind die von der AXA seit 2008 erhobenen Beitragsanpassungen gemeint, die unzulässig sind. In der Hauptsache geht es in diesem Streit darum, dass die Erhöhungen der Beiträge von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt werden müssen. Der Treuhänder, den die AXA eingeschaltet hatte, war aber nicht unabhängig, entschied das Amtsgericht in Potsdam. Der Treuhänder kannte alle Tarife der privaten Krankenversicherung der AXA und hatte sie so auch genehmigt. Das Gericht ist aus diesem Grund davon ausgegangen, dass der Treuhänder überwiegend für die Versicherung tätig ist.
Die AXA ist nicht alleine
Das Urteil des Potsdamer Gerichts macht Millionen von privat Versicherten Hoffnung. Die AXA ist bekanntermaßen nicht die einzige Versicherung, die ihre Beiträge in einer ganz ähnlichen Art und Weise bekam. So hat das Urteil Auswirkungen auf gut acht Millionen Privatversicherte in Deutschland. Das aktuelle Urteil ist bereits das Dritte gegen die AXA, denn die Versicherung hält immer noch die Zinsen aus der Vergangenheit zurück. Das Gericht hat zudem festgestellt, dass die Versicherten auch zukünftig nur noch die alte Prämie zahlen müssen. Gemeint ist damit der Betrag, den die Versicherten vor der Erhöhung durch die AXA zahlten.
Noch nicht rechtskräftig
Die AXA betont, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und dass sie beim Bundesgerichtshof in Revision gehen wird. Nach ihrer Ansicht hat die Versicherung keinen Fehler gemacht, sie hat sich vielmehr streng an die gesetzlichen Vorlagen gehalten. Kommt es zu einem Urteil vor dem BGH, dann gilt das als Grundsatzurteil, auf das sich in Zukunft alle Privatversicherten berufen können. Kommt es für die AXA zu einer Niederlage vor dem höchsten deutschen Gericht, dann ist das eine sehr teure Angelegenheit. Das Unternehmen hat 800.000 Versicherte und sie alle könnten rückwirkend zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern, 10.000 Euro oder mehr sind dabei keine Seltenheit.
Bild: @ depositphotos.com / nejron
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