Versicherungsschutz für Unfallopfer verbessert
Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Novelle beschlossen, die den Versicherungsschutz für Unfallopfer im Straßenverkehr verbessert. Zukünftig kann ein einzelnes Unfallopfer die komplette Mindestversicherungssumme einer Haftpflichtversicherung von 7,5 Millionen EURO ausschöpfen. Bisher war pro Unfallopfer lediglich eine Versicherungssumme von 2,5 Millionen EURO zulässig.
Zudem soll ein Mitfahrer in einem PKW nicht mehr von Versicherungsschutz ausgenommen werden können, weil Ihm zum Zeitpunkt des Unfalls hätte bekannt sein können, dass der Fahrer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stand. Die Bundesregierung kommt damit einer EU-Richtline nach und setzt diese in deutsches Recht um. Der Bundesrat muss diesem Gesetzt nicht zustimmen. Die Position von Unfallopfern im Straßenverkehr wird durch diese Gesetzesänderung nachhaltig gestärkt.
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