Nutzungsausfallentschädigung von der Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners

Wer in einen Unfall verwickelt wird und dabei selbst unschuldig ist, der bekommt Geld von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners. Diese bezahlt die Reparatur des Autos und kommt zudem für einen Leihwagen bzw. eine so genannte Nutzungsausfallentschädigung auf.

Während die Kostenübernahme für den Werkstattaufenthalt an keine engen Fristen gebunden ist, kann das Unfallopfer nicht zeitlich unbegrenzt die Zahlung der Ausfallentschädigung verlangen. Wer erst zwei Monate nach dem Unfall einen derartigen Anspruch erhebt, der geht leer aus. Das entschied das Oberlandesgericht Köln, das damit einer klagenden Kfz-Versicherung Recht gab.