Reiseversicherung: Bei der Wahrheit bleiben
Wer als Versicherter bei seiner Reisekrankenversicherung falsche Rechnungen einreicht, verliert seinen Versicherungsschutz. Im aktuellen Fall ist ein Versicherter bei seinem Nigeria-Urlaub an Malaria erkrankt und er wurde vor Ort behandelt. Die Kosten dafür wollte er bei seiner Reiseversicherung geltend machen. Die Versicherung wurde misstrauisch und erkundigte sich bei der Botschaft in Lagos.
Es stellte sich heraus, dass nicht alle der Belege von einem Krankenhaus oder einer Apotheke ausgestellt wurde, sondern den Namen eines Arzneimittelhandels trugen. Der Inhaber des Arzneimittelhandels wiederum versicherte, dass diese Rechnungen nicht von ihm ausgestellt wurden.
Daraufhin verweigerte die Versicherung die Zahlung und der Versicherte zog vor Gericht. Die Richter aus München gaben der Versicherung recht. (AZ: 262 C 14671/05) Alleine die Vorlage einer einzigen falschen Rechnung stellt eine Obliegenheitsverletzung dar, ob die anderen Rechnungen dann ordnungsgemäß waren, spielt in diesem Fall keine Rolle mehr.
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