Außerordentliche Kündigung einer Versicherung
Normalerweise gelten für Versicherungsverträge fest definierte Laufzeiten. Und zumeist verlängern sich die Verträge von Jahr zu Jahr, wenn nicht der Kunde oder der Versicherer fristgerecht kündigen. Das gilt zum Beispiel bei Kfz-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen.
Die Versicherungsgesellschaften werden einem Kunden nur in Ausnahmefällen kündigen – etwa, wenn der Verdacht besteht, dass zu Unrecht Leistungen in Anspruch genommen werden oder wenn der Versicherte mit Beitragszahlungen in Rückstand gerät.
Aber auch Kunden haben die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen einen bestehenden Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das ist grundsätzlich immer dann der Fall, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht und der Kunde dieser Steigerung nicht zustimmt. Auch ein Schadens- bzw. Versicherungsfall ermöglicht die Kündigung der Versicherung. Klassische Beispiele für diese Variante sind Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen.
- Mit ‚“Wohn-Riester“ zur eigenen Immobilie - 6. Juni 2006
- Wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben? - 6. Juni 2006
- Krankenkassebeiträge steigen auf breiter Front - 6. Juni 2006