Neue Unternehmenssteuer: Die Änderungen

Die Bundesregierung hat heute die hart umkämpfte Reform zur Unternehmensbesteuerung beschlossen. Demnach wird es ab 2008 einige Entlastungen für Kapitalgesellschaften aber auch für Personengesellschaften geben. Ziel der neuen Unternehmensteuer-Reform ist es, Unternehmen zu Neuinvestionen zu animieren und deutsche Firmen im internationalen Steuerwettbewerb zu entlasten. Die Einnahmeverluste für den Staat betragen dadurch im ersten Kassenjahr rund 6,47 Milliarden Euro und in weiteren drei Jahren 6,72 Milliarden, 6,80 und 5,27 Milliarden Euro. Natürlich gibt es auch hier wieder heftigen Widerstand, in diesem Fall aus den Reihen der SPD.

Was ändert sich nun im einzelnen für Unternehmen ab 2008?

Kapitalgesellschaften
Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 15 Prozent, entsprechend dazu sinkt auch der Solidaritätszuschlag. Minderung der Gewerbesteuer, deren Hebesatz fällt auf 3,5 Prozent. Also ein deutlich geringere Gesamtbelastung von 29,83 anstatt bisher 38,65 Prozent.

Personengesellschaften
Senkung des Spitzensteuersatz auf Antrag von 42 Prozent auf 28,25 Prozent, somit sogar geringer als bei Kapitalgesellschaften.

Gewerbesteuer
Bisher wurden von den Zinsen für Dauerschulden 50 Prozent zum Gewinn gezählt. In Zukunft werden dann alle Arten von Schuldzinsen berücksichtigt, diese allerdings nur noch zu 25 Prozent.

Abgeltungssteuer
Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen werden ab 2009 pauschal mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt, also deutlich einfacher als bsiher.