Ist es sinnvoll, Versicherungen eine Vollmacht zu geben?

Jeder Abschluss einer ist ein nach geltendem Recht ein bindender Vertrag. Wer aber seiner Versicherung eine erteilt, der räumt einer dritten Person bestimmte Rechte ein. Wer sich zu diesem Schritt entscheidet, der sollte sich über einige wichtige Punkte im Klaren sein. Ob eine solche Vollmacht sinnvoll ist, darüber entschieden viele Faktoren, denn nicht immer wird die Vollmacht so genutzt, wie es eigentlich sein sollte.

Wann lohnt sich eine Vollmacht?

Heute ist es ein Kinderspiel, eine Versicherung abzuschließen, auch ohne einen Makler kommt auf dem Onlineweg ein rechtsgültiger Vertrag zustande mit den gleichen Rechten und Pflichten für beide Vertragspartner. Bei einem ängeren Zeitraum im Ausland oder einer langen Krankheit kann es durchaus sinnvoll sein, der Versicherung eine Vollmacht einzuräumen. Wird die Vollmacht auf die Eltern oder den Partner übertragen, dann gelten die gleichen Rechte, wenn es zum Beispiel darum geht, einen einzusehen. Aber das ist nicht das einzige Recht, das der Bevollmächtigte hat.

Welche Rechte hat der Bevollmächtigte?

Wird eine Vollmacht über eine Versicherung erteilt, dann hat der Bevollmächtigte auch das Recht, die Versicherung zu kündigen. Er darf Änderungen vornehmen lassen und eine neue Versicherung abschließen und nicht jeder dieser Punkte muss auch in der Vollmacht erwähnt werden. Wer nicht möchte, dass der Bevollmächtigte grundlegende Dinge wie eine Kündigung vornehmen kann, der streicht diesen Punkt aus der Vollmacht. Es ist zudem möglich, nur für eine bestimmte und nicht für alle eine Vollmacht zu erteilen. Ob eine Generalvollmacht Sinn ergibt, das hängt immer davon ab, wer die Vollmacht bekommt.

Was ist wichtig?

Auch wenn es rechtlich zulässig ist, eine Vollmacht mündlich zu erteilen, besser ist die schriftliche Variante. Die Versicherungen verlangen zudem einen sichtbaren Nachweis darüber, dass die Person, die die Vollmacht bekommt, auch tatsächlich in der Lage ist, die Vollmacht zu verstehen. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist allerdings nicht notwendig. für eine Versicherung kann zeitlich begrenzt sein. Das ist immer dann zu empfehlen, wenn es sich um eine Generalvollmacht handelt. Im Vorfeld ist es wichtig, genau zu überlegen, wer eine Vollmacht bekommt. Die meisten Menschen entscheiden sich für nahestehende Menschen wie die Eltern, die Kinder oder Geschwister. Ein Versicherungsmakler kann auch ein Bevollmächtigter sein. Er übernimmt damit die Verwaltung der Versicherungen und passt sie fristgerecht an.

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Ulrike