Brauchen Auszubildende eine eigene Haftpflichtversicherung?

Die gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Sie springt ein, wenn der Versicherte einen verursacht, und übernimmt die Kosten. Wer eine beginnt und sich damit beruflich auf die eigenen Beine stellt, sollte auch eine Haftpflichtversicherung haben. Aber es muss nicht unbedingt eine eigene Versicherung sein, viele Azubis können in der Haftpflichtversicherung der Eltern bleiben. Was müssen Eltern beachten, wenn ihre Kinder weiter bei ihnen haftpflichtversichert sind?

Warum ist eine Haftpflichtversicherung so wichtig?

Wenn die teure Digitalkamera des Freundes herunterfällt, dann ist das ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung. Bei großen Schäden, bei denen es Verletzte gibt, ist eine Haftpflichtversicherung aber noch wichtiger. Diese Schäden gehen schnell in die Millionen und eine private Haftpflichtversicherung übernimmt auch diese Kosten. Vor allem bei jungen Menschen ist diese Versicherung notwendig, denn sie sind viel unterwegs und nicht immer so achtsam, wie sie eigentlich sein sollten. Wer für die Ausbildung das Elternhaus verlässt, der ist daher gut beraten, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wann sind Azubis bei den Eltern versichert?

In fast jedem Haushalt gibt es eine Haftpflichtversicherung, bei der auch die Kinder mitversichert sind. Beginnen die Kinder eine Ausbildung, dann müssen die Eltern bei der Haftpflichtversicherung einiges beachten. So dürfen Kinder nur dann bei den Eltern versichert sein, wenn es sich um die erste Ausbildung handelt. Zudem darf der Auszubildende nicht verheiratet sein und wenn die Lehre zu Ende ist, dann wird eine eigene Police notwendig. Ob die Azubis zu Hause oder in einer eigenen Wohnung leben, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Wer eine Ausbildung abbricht und eine zweite Lehre beginnt, der muss sich selbst versichern.

Wie sieht es bei Studenten aus?

Studenten gehören nicht zu den Großverdienern, trotzdem ist es vielen Studenten wichtig, gut versichert zu sein. Passiert ein Missgeschick, kann das bei Studenten mit einem geringen Einkommen schwerwiegende Folgen für die Zukunft haben. Wie bei den Auszubildenden, so gilt auch für die Studenten, dass sie nur bei den Eltern mitversichert sind, wenn es sich um das Erststudium handelt. Ausnahmen sind allerdings möglich. Wer zum Beispiel zunächst eine Ausbildung beginnt und sich später für ein Studium entscheidet, der ist bei einigen Versicherern weiter über die Eltern haftpflichtversichert. Zudem sind Studenten nicht in jedem Fall mitversichert, wenn sie nicht mehr zu Hause bei den Eltern leben.

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Ulrike