Pendlerpauschale rechtswidrig

Nach einem Urteil des niedersächsischen Finanzgericht ist die Kürzung der Pendlerpauschale, welche von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, verfassungswidrig. Sie verstößt gegen denGleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, entschied das Gericht. (AZ 8 K 549/06). Nun muss in nächster Instanz das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Klage eines Ehepaares aus Hannover entscheiden. Das Ehepaar, welche beide Berufspendler sind, hatten gegen ihr Finanzamt geklagt, sie wollten für ihre gesamten Fahrten zur Arbeit einen Freibetrag eintragen lassen. Die beiden Angestellten pendeln in entgegengesetzte Richtungen 41 beziehungsweise 54 Kilometer zur Arbeit. Das Finanzamt gewährte jedoch nur einen gekürzten Freibetrag und ließ bei beiden die ersten 20 Kilometer unberücksichtigt.

Die Richter entschieden, dass Fahrten zum Arbeitsplatz zu den beruflichen Aufwendungen gehören. Ohne diese Kosten ist nach Meinung der Richer gar kein Einkommen zu erzielen, weil schließlich nicht alle Menschen am Wohnort eine Stelle fänden.

Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel begrüßte diese Entscheidung, denn die Regierung hat die damals angebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken der Opposition schlichtweg ignoriert. Jörg-Otto Spiller, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion geht allerdings davon aus, dass die gekürzte Pendlerpauschale in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht bestehen wird.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer für alle Pendler, derzeit zumindest in Niedersachsen. (Via: Basicthinking)