Pflegeversicherung trägt kosten für ambulante und stationäre Pflege

Alle Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zahlen automatisch Beiträge an die Pflegeversicherung. Grundlage dafür ist das Pflege-Versicherungsgesetz, das Mitte der 1990er Jahre verabschiedet wurde.

Die Pflegeversicherung übernimmt sowohl die Kosten der ambulanten Pflege als auch Aufwendungen für stationäre Pflege, also die Unterbringung in einer Senioreneinrichtung.

Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wird es in den nächsten Jahren vermutlich zu Leistungskürzungen kommen. Ähnlich wie schon heute im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen, müssten dann all jene zusätzliche Beiträge zahlen, die mehr wollen als eine ‚"Standard-Versorgung".

Einige Zusatzversicherungen im Pflegebereich – etwa Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherungen – werden von den Versicherungsgesellschaften bereits seit längerem angeboten.