Gerichtsstreit oft teuer als Streitfall
Viele Gerichtsstreitfälle zur Feststellung der Schuldfrage sind häufig teuer als der entstandene Schaden z. B. bei einem Verkehrsunfall selbst. Ein Blick auf die ADAC-Prozesskostenübersicht hat dies jetzt verdeutlicht.
Da insbesondere Autofahrer schnell in einen Unfall verwickelt sein können, ob selbst verschuldet oder nicht, sollte jeder Führer eines PKW¬¥s über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen. Denn zum Streitfall nach einem Unfall kann es immer kommen, auch wenn die Schuldfrage eigentlich klar ist und es zu keinen Diskussionen kommen dürfte.
Der ADAC hat in seiner Studie festgestellt, dass die Gerichts- und Anwaltskosten bis zu einem Streitwert von EURO 3.000 für zwei Instanzen bereits den Streitwert übersteigen. Wer in diesem Fall keine Rechtsschutzversicherung besitzt, hat also höhere Kosten zu befürchten, als für den tatsächlich entstandenen Schaden fällig werden.
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