Berufsunfähigkeitsversicherung als Einzelvertrag

Vorsorgeexperten raten dazu, eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzeln abzuschließen und nicht mit einer privaten Renten- oder Kapitallebensversicherung zu verbinden.

Bei der Verbindung beispielsweise mit einer Lebens- oder Rentenversicherung besteht die Gefahr, den Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung später komplett zu verlieren. Dieser Fall tritt dann ein, wenn eine Rentenversicherung oder eine Kapitallebensversicherung aus familiären oder finanziellen Gründen vorzeitig gekündigt wird. Dies tritt immerhin bei der Hälfte all solcher Versicherungen ein.

Da es die meisten Lebensversicherungen nicht vorsehen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung im Falle einer Kündigung weitergeführt werden kann, endet mit der Kündigung der Lebensversicherung auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung ist dann für viele Versicherungsnehmer aufgrund des höheren Alters zu teuer oder aus gesundheitlichen Gründen sogar nicht mehr möglich.

Grundsätzlich sollte daher gelten, dass Versicherungen und Geltanlagen getrennt werden, um Risiken wie oben genannte auszuschließen.