Rürup-Rente ist vor Hartz IV geschützt
Die Rürup-Rente ist eines von mehreren Instrumenten, mit dem man während des Erwerbslebens für das Rentenalter vorsorgen kann. Beiträge, die eingezahlt werden, lassen sich als ‚"Vorsorgeaufwendung" beim Finanzamt geltend machen. Bis zur Höchstgrenze mindern die Investitionen in die Rürup-Rente also das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast.
Der Gesetzgeber hat zudem dafür gesorgt, dass im Falle von Arbeitslosigkeit nicht derjenige bestraft wird, der regelmäßig spart: Das in einem Rürup-Vertrag vorhandene Vermögen wird bei Langzeitarbeitslosen nicht angetastet. Diese Rücklage muss also nicht zunächst aufgelöst werden, ehe der Betroffene Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat.
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