Private Krankenversicherung

Das Landgericht Bielefeld hat einer Klage eines Mannes stattgegeben, der gegen seine Krankenversicherung vor Gericht gezogen war. Gemäß dem jetzt gefällten Urteil darf eine private Krankenversicherung einem Mitglied nicht wegen einer genetischen Erkrankung kündigen.

In dem genannten Fall war die Ehefrau des Versicherungsnehmers im Jahre 2004 dem Vertrag des Mannes beigetreten und dafür Fragen nach Arztbesuchen und Vorerkrankungen beantworten müssen. Die Frau hatte dabei einen Gendefekt verschwiegen. Seitens der Krankenversicherung wurde nach bekannt werden dieser Krankheit die Mitgliedschaft widerrufen.

Grundlage für die Entscheidung des Gerichtes war eine Selbstverpflichtung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft die besagt, dass Patienten bis 2011 nicht zu einem Gentest verpflichtet werden dürfen. Die Mitteilung über eine genetische Erkrankung falle auch unter diese Selbstverpflichtung.