Feinstaub-Verordnung: Fahrverbot für Stinker?
Ab heute tritt die neue Feinstaub-Verordnung in Kraft, aber noch dürfen alle mit ihren Autos fahren, da keine bis jetzt keine Stadt die sogenannten Umweltzonen ausgewiesen hat, sprich es gibt bis dato noch kein Fahrverbot. Allerdings sollten Autofahrer sich trotzdem mit dem Thema Fahrverbot beschäftigen. Die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge, wie es offiziell heißt, sieht vor Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter (Rußpartikelfilter) und Benziner ohne Katalysator aus Innenstädten auszusperren, sofern diese sogenannte Umweltzonen ausweisen.
Die ersten Umweltzonen sollen bereits im Juli 2007 eingerichtet werden, wobei Baden-Württemberg den Anfang machen will, folgen sollen auch Städte wie Berlin, Hannover, Essen, Düsseldorf, Köln, Dresden, Frankfurt, Mannheim, Augsburg, Karlsruhe, München, Stuttgart und Freiburg. Für Fahrzeuge ohne gültige Plakette gilt dann Fahrverbot in den ausgewiesen Umweltzonen in den Innenstädten.
Es gibt vier Arten von Plaketten, also vier Klassen von Autos. Eine grüne Plakette steht für die modernsten und schadstoffärmsten Autos, Rot und Gelb für ältere Diesel, die man gerade noch so als schadstoffarm durchgehen lassen kann. Allerdings gibt es noch keine Einigkeit über die Einstufung von Fahrzeugen. Je nach Ausweis der Plakettenfarbe auf den Schildern, dürfen dann entsprechende Fahrzeuge die Umweltzone befahren oder nicht. Autos ohne Plakette dürfen in keinem Fall in die Umweltzone fahren. Jede Stadt kann für sich eigene Regeln aufstellen. Also, wie groß die sogenannte Umweltzone ist, wer hineinfahren darf, da hält sich die Bundesregierung heraus. Manche Städte werden alle Plaketten in der Umweltzone dulden, manche möglicherweise die roten nicht. Auch möglich sind abgestufte Regeln nach Uhrzeit und Ort.
Fahrten ohne Plakette werden also erst bestraft, wenn wirklich die Umweltzonen eingerichtet werden. Dann kostet ein Plakettenverstoß 40 Euro Bußgeld, außerdem ist ein Punkt in Flensburg fällig. Da ist die Plakette billiger, man erhält sie für fünf bis zehn Euro überall dort, wo Abgas- oder Hauptuntersuchungen gemacht werden, also etwa beim TÜV, bei der Dekra oder anderen Sachverständigenorganisationen. Wer mit seinem Fahrzeug keine Plakette erhält muss sein Fahrzeug dann entsprechend nachrüsten.
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