Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze, also bis zu der Beitrag vom freiwillig gesetzlich Versicherten gezahlt wird, liegt in 2007 bei einem jährlichen Bruttogehalt von 42.750 Euro, was umgerechnet einem 3.562,50 Euro pro Monat entspricht. Die Beitragsbemessungsgrenze sagt also aus, bis zu welchem monatlichem Gehalt oder Einkommen ein freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherter den Beitragssatz zur Kasse zahlen muß.

Nicht zu verwechseln mit der Pflichtversicherungsgrenze, welche in 2007 bei einem Jahreseinkommen von 47.700,- Euro liegt – was monatlich 3.975,- Euro entspricht. Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 oder früher bereits Mitglied in der privaten Krankenversicherung waren, für die gilt eine geringere Pflichtversicherungsgrenze und zwar in in Höhe von 42.750 Euro pro Jahr. Legt man 12 Monate zu Grunde, ist also ein Brutto Gehalt von 3.975,- Euro nötig, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können.

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