Betriebliche Rentenversicherung nur wenig gefragt
Je mehr Bausteine die eigene Altersvorsorge hat, desto besser. Für eine bis dahin wenig genutzte Variante wurde im Jahr 2002 die gesetzliche Grundlage geschaffen: Im Rahmen einer Direktversicherung sollten Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, einen Teil ihres Gehalts vom Arbeitgeber steuerbegünstigt in eine Rentenversicherung einzahlen zu lassen.
Von dieser Entgeltumwandlung versprach sich die Regierung einen starken Impuls für die private Altersvorsorge. Eine erste Bilanz nach gut drei Jahren zeigt allerdings, dass sich die Hoffnungen nicht erfüllt haben. Nicht einmal sechs Prozent der Arbeitnehmer machten bislang von der Möglichkeit Gebrauch, mit einer Betriebsrente für später vorzusorgen.
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