Hausratversicherung: Versicherte in Beweispflicht

Ein Versicherungsnehmer muss gegenüber seiner Hausratversicherung beweisen das ein Einbruch gewaltsam geschehen ist, kann er dieses nicht beweisen so muss der Versicherer nicht zahlen.

In einem aktuellen Fall kam eine Frau aus dem Urlaub zurück und musste feststellen, dass in Ihre Wohnung eingebrochen wurde und Schmuck und Pelze gestohlen wurden. Da keine Gewaltspuren zu sehen waren, weder an Wohnungstür noch an den Fenstern, weigerte sich die Versicherung zu zahlen. In einem Gutachten stellte sich heraus, dass die Tür nur einfach, anstatt doppelt verschlossen wurde und diese dadurch durch einen einfach Druck geöffnet werden konnte.

Die Versicherungsnehmerin behauptete allerdings, dass der Dieb mit einem Werkzeug ein Fenster geöffnet hätte und dann von innen die Tür mit dem Ersatzschlüssel aufgeschlossen hat. Das Oberlandesgericht Karslruhe (19 U 140/05) hielt dies für unwahrscheinlich und wies die Klage zurück. Da die Frau kein gewaltsamen Einbruch beweisen konnte, muss die Versicherung nicht zahlen.