Was muss bei einem Aufenthalt als Au-pair beachtet werden?

Viele junge Frauen wollen als Au-pair im Ausland arbeiten. Sie möchten ihre Sprachkenntnisse verbessern, Land und Leute besser kennenlernen und natürlich auch Geld verdienen. Besonders beliebt sind Au-pair-Jobs in Frankreich und . Wer als Au-pair ins Nachbarland gehen möchte, der benötigt keine Aufenthaltserlaubnis, aber wenn es um geht, ist einiges zu beachten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Ein muss mindestens 18 Jahre und darf höchstens 30 Jahre alt sein. Der ist in den Sommermonaten auf drei Monate begrenzt, wer änger bleiben möchte, muss einen Wohnsitz in Frankreich nachweisen können. Das ist allerdings ein recht komplizierter Prozess, der in jedem Departement anders abläuft. Die Agenturen, die den Aufenthalt in Frankreich vermitteln, sind hier gerne behilflich. Au-pairs dürfen nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten und erhalten ein Taschengeld zwischen 65,- und 100,- Euro. Bei einem Aufenthalt von sechs Monaten ist eine Woche bezahlter Urlaub gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist bei der Versicherung zu beachten?

Spätestens acht Tage nach der Ankunft in Frankreich muss die Gastfamilie das Au-pair bei der französischen Sozialversicherung anmelden. Krankenversichert sind alle Au-pairs über die eigene in . Mit der Sozialversicherung ist das Au-pair auch automatisch unfallversichert. Wichtig ist es darauf zu achten, dass die Gastfamilie eine Haftpflichtversicherung hat. Sollte während der Arbeit etwas passieren, dann kommt die Haftpflichtversicherung der Familie für den Schaden auf. Unfälle in der Freizeit sind allerdings nicht versichert. Au-pairs, die sich im Gastland umsehen und mit den Kindern der Gastfamilie gerne etwas möchten, sind gut beraten, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wird das der Gastfamilie genutzt, dann muss die Versicherung darüber informiert und das Au-pair als eingetragen werden.

Au-pair in England

Bei einem Aufenthalt in England muss sich das Au-pair nicht um die Krankenversicherung kümmern. Hier gilt der Schutz des gesetzlichen Versicherungssystems, allerdings nur nach Vorlage einer Europäischen Krankenversicherungskarte. Anders als in Frankreich müssen Au-pairs eine eigene Haftpflicht- und Unfallversicherung vorweisen. Verpflichtend ist in England wie auch in Frankreich die Teilnahme an einem Sprachkurs. Gezahlt wird in England mehr, meist zwischen 85,- und 100,- Pfund in der Woche. Au-pairs in England haben ein Kündigungsrecht von zwei Wochen und in Ausnahmefällen darf die Gastfamilie eine fristlose Kündigung aussprechen. Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, ist die Agentur der beste Ansprechpartner.

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Ulrike