Wann zahlt die Versicherungen bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit?

Normalerweise kommt die für einen auf, der auf dem Weg zur passiert, aber das ist leider nicht immer der Fall. Es gibt einige Kuriositäten, bei diesem speziellen für , von denen die meisten nichts wissen, wenn sie am Morgen das Haus verlassen und Richtung Arbeitsplatz unterwegs sind. Diese vermeintlichen Kleinigkeiten sind aber wichtige Aspekte und wer sich nicht darüber informiert, der kann nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit eine unschöne Überraschung erleben.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen

Fast jeder verlässt sich blind darauf, dass die gesetzliche bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit zuständig ist. Das gilt aber nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wer beispielsweise auf dem Weg ins Büro kurz beim Bäcker anhält, um sich ein Brötchen oder ein Stück Kuchen für die Pause zu kaufen, der hat keinen Versicherungsschutz mehr, wenn es zu einem Unfall kommt. Wer aber in der Firma durch ein Fenster klettern muss, weil die Tür verschlossen ist und sich dabei verletzt, der ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Zwischenstopps sind nicht versichert

Das Bundessozialgericht musste sich in der vergangenen Woche mit zwei eher ungewöhnlichen Fällen beschäftigen. So hatte ein Arbeitnehmer auf dem Weg ins Büro bei einer Metzgerei gehalten, um sich eine Semmel für die Brotzeit zu kaufen. Beim Verlassen des Geschäfts stürzte er unglücklich und brach sich die Schulter. Die Unfallversicherung weigerte sich, für diesen Unfall aufzukommen, der Mann zog vor Gericht und verlor schließlich vor dem Bundessozialgericht. Das Gericht kam zu der Ansicht, dass es sich bei dem Zwischenstopp nicht um einen Weg zur Arbeit handelte, denn der Besuch in der Metzgerei war eine private Tätigkeit. Erst wenn der Arbeitnehmer erneut in seinem sitzt und seine Fahrt zur Arbeit fortsetzt, dann greift auch der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wieder.

Wann ist man versichert?

Versichert sind Arbeitnehmer, wenn sie auf dem Weg durch den Vorgarten ihres Hauses zum Auto ausrutschen und sich ein Bein brechen. Auch wer auf dem Weg vom Firmenparkplatz zum Eingang stürzt, der ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Wer allerdings das Auto verlässt, um sich schnell eine Zeitung am Kiosk zu kaufen und dabei auf einer Bananenschale ausrutscht, der hat Pech, denn in diesem Fall zahlt die Versicherung nicht.

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Ulrike