Steuern auf Renten finanzieren staatliche Zulagen für Riester-Rente & Co.
Mit attraktiven Zulagen will der Staat seine Bürger animieren, verstärkt in die private Altersvorsorge zu investieren. Bei der Kapitallebensversicherung wurden zwar die Steuervorteile teilweise gestrichen, an den Kosten für Riester- und Rürup-Renten beteiligt sich die öffentliche Hand aber mit jährlich steigenden Beträgen.
Diese gute Nachricht für künftige Rentnergenerationen ist verbunden mit Nachteilen für die heutigen Ruheständler. Um die Kosten für die staatliche Förderung zumindest teilweise wieder hereinzuholen, beschloss die Regierung nämlich das so genannte Alterseinkünftegesetz.
Dieses regelt, dass Rentenzahlungen fortan versteuert werden müssen. Die Umstellung des bisherigen Systems geschieht Schritt für Schritt, indem jedes Jahr der steuerpflichtige Anteil an der Rente um zwei Prozentpunkte erhöht wird. Ab 2020 beträgt die Steigerung noch jährlich 1 Prozent, ab 2040 müssen Renten dann in voller Höhe versteuert werden.
Ein weiterer Baustein in der Finanzierung der staatlichen Zulagen für Riester-Rente & Co. ist die 50prozentige Besteuerung der Erträge aus Kapitallebensversicherungen. Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossen wurden, gilt: 50 Prozent der Auszahlung am Ende des Vertrags müssen versteuert werden. Lässt sich der Versicherte das Geld vor Erreichen des 60. Lebensjahres auszahlen, muss er darauf sogar in voller Höher Steuern zahlen.
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