Rauchverbot in Deutschland
Bund und die Länder haben sich heute auf ein weit reichendes Rauchverbot geeinigt. In Gaststätten und Restaurants soll das Rauchen jetzt nur noch in extra ausgewiesenen sogenannten Raucherräumnen möglich sein. In Schulen und Kindertagesstätten, Theatern, Kinos und Museen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, in Discotheken sowie Verwaltungseinrichtungen von Ländern und Kommunen soll das Rauchen generell verboten werden.
Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn ‚"konzeptionelle oder therapeutische Gründe" dieses rechtfertigten, heißt es in dem Beschluss der Ministerkonferenz. Solche Ausnahmen könnte es zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen geben.
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