Rechtsschutz bei Klagen gegen Aktienverluste

Ende der 90er Jahre erlebten die Börsen weltweit einen Höhenflug. Auch in Deutschland investierten Millionen Kleinaktionäre in Aktien von bis dahin völlig unbekannten Unternehmen. Aktienfonds verzeichneten ebenfalls Mittelzuflüsse im Milliardenbereich.

Zu Beginn des neuen Jahrtausends folgte dann der Absturz, unvorstellbar viel Geld wurde ‚"vernichtet". Viele Anleger versuchten anschließend, sich zumindest einen Teil ihrer Verluste vor Gericht zurückzuholen. Die Klagen richteten und richten sich gegen Banken, deren Berater falsche Versprechungen gemacht haben sollen, gegen die börsennotierten Unternehmen und auch gegen Fondsgesellschaften.

Da mitunter umfangreiche Gutachten eingeholt werden müssen, um Schuld- und Haftungsfragen zu klären, sind Schadensersatzklagen von geschädigten Anlegern mit teilweise hohen finanziellen Risiken verbunden. Deshalb raten Verbraucherschützer und auch die Schutzgemeinschaften der Aktionäre nur solchen Anteilseignern zu rechtlichen Schritten, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

In den meisten Fällen muss die Versicherung nämlich für Anwalts- und Prozesskosten aufkommen. Versicherer, die die Kostenübernahme verweigert hatten und zur Begründung auf den ‚"Glücksspielcharakter" spekulativer Kapitalanlagen verwiesen hatten, wurden mehrfach gerichtlich in die Schranken verwiesen. Auch wenn der Versicherte extrem riskante Geschäfte tätigte, muss die Rechtsschutzversicherung ihm bei Klagen z.B. gegen einen Fondsanbieter beistehen, entschied das Landgericht Wiesbaden.