Klare Angaben im Streitfall

Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) muss dem Sachverständigen des Gerichtes ein Tätigkeitsbild vorgegeben werden, damit über eine Berufsunfähigkeit befunden werden kann. Ist das Tätigkeitsbild hingegen nicht eindeutig, ist die Aussicht auf Erfolg in einem Rechtsstreit gering.

In einem aktuellen Fall hatte eine Frau vor Beginn des Prozesses angegeben, sie arbeite 15 Stunden die Woche. Im Prozessverlauf waren es dann 6 bis 10 Stunden täglich. Weder die eine noch die andere Variante waren mit der vorgelegten Gewinn- und Verlustrechnung der Klägerin in Einklang zu bringen. Der Durchschnittspreis der von Ihr vorgenommen kosmetischen Behandlungen konnte nur 18 Behandlungen im Monat belegen. Da das Tätigkeitsbild auch von einem Zeugen der Klägerin nicht bekundet werden konnte, wies das Gericht die Klage ab.