Wann gilt das Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen?

Die meisten Menschen haben irgendwann mal eine abgeschlossen und sie dann einfach vergessen. Nur selten stellt sich die Frage nach einem Wechsel, aber wenn eine besondere Situation eintritt, dann wird oft schnell klar, dass es mit dem gewünschten Wechsel nicht so funktioniert, wie es man es möchte. In einigen Fällen können die von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, aber dabei gibt es einiges zu beachten.

Wann ist ein Versicherungswechsel sinnvoll?

In jedem Vertrag gibt es eine festgelegte Kündigungsklausel, an die sich beide Seite zu halten haben. Wenn aber die Versicherten einen Wechsel möchten, dann ist nicht selten die Kündigungsfrist bereits verstrichen und das heißt, man muss sich änger als gewünscht an eine Versicherung binden. Viele kündigen ihre Verträge, wenn die erhöht werden oder sich der Familienstand ändert. Auch der Umzug in eine neue Wohnung oder der Bezug eines eigenen Hauses ist für viele ein , sich nach einer neuen Versicherung mit anderen oder besseren Konditionen umzuschauen. Wer nicht zähneknirschend bei seiner Versicherung bleiben möchte, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist, der sollte sich den Vertrag genau ansehen, ob es nicht ein Sonderkündigungsrecht gibt.

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

Unabhängig von der jeweiligen Versicherung gibt es mehrere Bedingungen, von denen mindestens eine Bedingung erfüllt werden muss, um das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen zu können. Zu diesen Bedingungen gehören beispielsweise der Tod des Versicherungsnehmers, eine sehr schwere Krankheit, ein oder eine fehlende, im Vertrag zugesicherte Leistung, die gar nicht oder nur teilweise eingehalten wird. Das Recht auf eine Kündigung ohne Einhaltung der Frist besteht auch, wenn Leistungen reduziert werden. Wird der Versicherungsvertrag einseitig geändert und das ohne die Zustimmung des Versicherten, dann besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

Wann kann eine Versicherung außerordentlich gekündigt werden?

Wenn eine der genannten Bedingungen erfüllt wird, dann ist es möglich, eine Versicherung mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Das Gleiche gilt auch für die , wenn zum Beispiel ein neues gekauft wurde, es zu einem Schadensfall gekommen ist und die Versicherung aus diesem Grund die Beiträge erhöht. Das Sonderkündigungsrecht mit der Frist von vier Wochen gilt bei der Kfz-Versicherung auch, wenn die Beiträge zwar erhöht, aber die Leistungen nicht entsprechend angepasst werden.

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