Unfall, was tun?

Muss ich bei einem Verkehrsunfall die Polizei rufen? Diese Frage stellt sich jedem spätestens, wenn es zu einem Zusammenstoß gekommen ist. Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten. Entgegen vieler Meidungen ist es allerdings nicht nötig, auf jeden Fall die Polizei zu rufen. Hier sind einige Punkte zusammengefasst, bei denen die Polizei allerdings unbedingt gerufen werden sollten:

• Wenn es Verletzte gegeben hat.
‚Ä¢ Wenn der Sachschaden einem erheblichen Betrag entspricht. (über ca. 1.000 Euro).
• Wenn einer der Unfallbeteiligten die Pflichtangaben (Personalien, Versicherung) verweigert.
• Wenn Drogen oder Alkohol im Spiel sind.
• Wenn ein Unfallbeteiligter Fahrerflucht begeht.
• Wenn ein Unfallbeteiligter aus den Ausland kommt.
‚Ä¢ Wenn Flüssigkeiten austreten (z. B. Äl oder Treibstoff)
‚Ä¢ Wenn Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen.
‚Ä¢ Wenn die Unfallstelle abgesichert werden muss, um weitere Unfälle zu verhindern (z. B. auf Autobahnen oder großen Kreuzungen)

Bezüglich dem Versicherungsschutz gilt grundsätzlich, dass die Kaskoversicherung die Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert (also den selbstverschuldeten Schaden) und die Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners (für den Fall, das die Schuld am Unfall bei einem selbst liegt.)