Veranstalter Haftpflichtversicherung
Die 5. Jahrszeit ist in vollem Gange. Einer der Höhepunkte sind dabei die Rosenmontagsumzüge in vielen Städten und Gemeinden. Viele unterschiedliche Fahrzeuge und Karikaturen können dabei bewundert werden. Zudem sind alle Menschen fröhlich und es bleibt auch kein Auge trocken.
Das sind die schönen Seiten der Karnevalszeit. Bei einer solch großen Ansammlung von Menschen kommt es jedoch auch regelmäßig zu Unfällen. Nicht selten sind die Veranstalter solcher Umzüge dabei für den entstanden Schaden haftbar. Eine Veranstalter Haftpflichtversicherung kann hier gegen finanzielle Schäden absichern. Der Veranstalter solcher Events, meist ist dies ein eigenes Festkomitee, ist dann gegen Schäden die z. B. durch das Werfen von genehmigten Gegenständen entstehen versichert.
Versichert sind allerdings nur Schäden, die durch den Umzug verursacht wurden. Besucher und Zuschauer müssen für einen durch sie verursachten Schaden selbst haften. In der Regel tritt hier die private Haftpflichtversicherung ein.
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