Lebensversicherung: Begünstigten-Regelung überprüfen

Wer eine Lebensversicherung abschließt, leistet nicht nur einen Beitrag zu seiner Altersversorgung. Er sichert auch seine Angehörigen für den Fall ab, dass ihm etwas zustößt. Beim Abschluss des Vertrages gibt der Versicherte einen Begünstigten an, der im Todesfall die Versicherungssumme erhalten soll.

Verheiratete setzen als Begünstigten normalerweise ihren Ehepartner ein. Trennt sich das Paar später, sollte der Lebensversicherungskunde die Begünstigten-Regelung unbedingt den veränderten Bedingungen anpassen – und beispielsweise einen neuen Lebenspartner oder seine Kinder einsetzen.

Ansonsten bleibt der geschiedene Ehepartner begünstigt – selbst wenn es erkennbar der Wunsch des Verstorbenen war, dem “Ex” nichts von seinem Vermögen zu vermachen und wenn der frühere Partner im Testament keine Erwähnung findet.

Nur eine zeitige Änderung der Begünstigten-Regelung kann Erbstreitigkeiten, wie sie die Gerichte immer wieder beschäftigen, verhindern.