Krawatte ab!! an Weiberfastnacht

Die Karnevalzeit ist seit heute in vollem Gange und überall sind die Jecken los. In den Karnevalhochburgen in Deutschland geht es jetzt bis zum Aschermittwoch richtig rund und kein Auge bleibt trocken.

Das Abschneiden der Krawatte ist am Weiberfastnacht ein alter und in der Regel auch überall bekannter brauch. Doch was ist, wenn der Chef seine schönste Krawatte trägt und diese der Schere zum Opfer fällt? Abgesehen davon, welche arbeitsrechtlichen Probleme dies machen kann, stellt sich zudem die Frage, wer den entstanden Schaden ersetzt, wenn der Chef den Spaß nicht versteht.

Schnell kann da der Gedanke kommen, dass man dafür doch Haftpflicht versicht ist. Die Haftpflichtversicherung zahlt jedoch nur, wenn kein Vorsatz vorliegt. Das bewusste Abschneiden der Krawatte ist jedoch eindeutig Vorsatz und die Versicherung damit nicht in der Leistungspflicht.